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PROBESTUNDE

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FAQ

Wo erhalte ich Infos zu den Angeboten?

Wir versuchen, alle Angebote der Musikschule auf der Website vorzustellen. Hier werden auch neu beginnende Kurse mit Datum und Zeit bekannt gegeben. Bitte wende Dich bei allen Anfragen zunächst an das Büro der jeweiligen Musikschule oder schreibe eine Mail.

Wie bekomme ich einen ersten Kontakt zu einer Lehrkraft?

Wir vermitteln Dich zu einer Lehrkraft mit freien Kapazitäten. Die Lehrkraft setzt sich dann zeitnah mit Dir in Verbindung, um eine erste Probestunde auszumachen. Hier kann alles weitere besprochen werden. Bitte wende Dich bei allen Anfragen zunächst an das Büro der jeweiligen Musikschule oder schreibe eine Mail.

Wie erfahre ich von neuen Kursen?

Die Musikschulen bieten besonders zu Beginn des neuen Schuljahres neue Kurse in fast allen Bereichen an. Diese werden auf der Website bekannt gegeben. Gerne nehmen wir telefonische Voranmeldungen entgegen und melden uns, sobald der Kursbeginn feststeht.

Ab welchem Alter kann ich mein Kind anmelden?

Kinder können bereits mit etwa 18 Monaten am Unterricht der Musikschule teilnehmen. An sie richten sich die Kurse "Musikzwerge/ Musikgarten" in Begleitung eines Elternteils und die "Musikalische Früherziehung" ab 4 Jahren, die eine Basis für die spätere Ausbildung am Instrument im Einzel- oder Gruppenunterricht schaffen.

Wie kann ich mich anmelden?

Wir benötigen auf jeden Fall eine schriftliche Anmeldung. Diese erhältst Du direkt in der Musikschule vor Ort oder im Downloadbereich der jeweiligen Musikschule auf der Website. Bitte warte aber immer zunächst die erste Probestunde ab.

Allein oder in der Gruppe?

Gemeinsames Musizieren kann motivieren. Da trifft es sich gut, dass Geschwister oder befreundete Kinder oft gemeinsam Unterricht haben möchten. Doch ob sie wirklich zueinander passen, erweist sich meist erst nach einiger Zeit. Andererseits ist auch Einzelunterricht keine Garantie für schnelles Fortkommen. Ausschlaggebend ist die Mitarbeit des Schülers. Für eine Geschwisterermäßigung nehmen mehrere Kinder einer Familie an einem der Unterrichtsangebote teil (Ausnahme Schulprojekte), hier erhalten alle Kinder eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die Unterrichtsgebühr.

Wo bekomme ich ein Instrument?

Alle Musikschulen haben eine große Zahl an Leihinstrumenten, die wir für eine Leihgebühr für den anfänglichen Instrumentalunterricht zur Verfügung stellen. Sollte ein bestimmtes Instrument nicht vorhanden sein, haben wir Ansprechpartner, bei denen eine Ausleihe möglich ist. Keyboards, E- Pianos, Klaviere und Schlagzeuge werden von uns nicht ausgeliehen.

An welchem Tag findet mein Unterricht statt?

Die Grundstufenkurse (Musikgarten/Musikzwerge, MFE) finden zu festen Tagen und Zeiten statt. Im Instrumentalunterricht hängen die Unterrichtszeiten von der jeweiligen Lehrkraft ab, die nicht an jedem Tag vor Ort ist. Bitte teile schon bei dem ersten Kontakt die Dir möglichen Unterrichtstage mit.

Was kosten die Kurse/ der Unterricht?

Dies erfährst Du auf der Website im Bereich Service/ Entgeltordnung oder auf der Anmeldung, die in den Musikschulen ausliegt.

Grundsätzlich zahlen alle Schülerinnen und Schüler monatliche Abschläge laut Entgeltordnung. Bei An- und Abmeldung findet eine stundengenaue Abrechnung statt, so dass es hier zu einer Nachzahlung oder auch einer Erstattung kommen kann. Im Schuljahr erhält jeder Schüler mindestens 34 Unterrichtseinheiten, zwei weitere Stunden erteilt die Musikschule kostenlos. Diese finden dann bei einer möglichen Gebührenerstattung wegen Unterrichtsaufall keine Anwendung.

 

Wird der Unterricht nachgeholt, wenn die Schülerin/der Schüler krank ist?

Diese Stunden müssen von der Lehrkraft nicht nachgeholt werden. Bei längerer Krankheit der Schülerin/des Schülers kann im Einzelfall oder bei Vorlage eines Attests eine Gebührenerstattung beantragt werden (50% der ausgefallenen Stunden).

Wird der Unterricht bei Erkrankung der Lehrkraft nachgeholt?

Die Lehrkräfte werden versuchen, ausgefallenen Unterricht nachzugeben. Sollte es sich bei Ausfällen um die kostenfreie 35. und 36. Unterrichtsstunde handeln, werden keine Gebühren erstattet. Danach erfolgt eine Erstattung der nicht stattgefundenen Stunden.

Wie kann ich mich abmelden?

Abmeldungen sind vierteljährlich jeweils zum 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. eines jeden Jahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich vorliegen und mindestens 4 Wochen vorher bei uns eingehen.

Weitere Fragen?

Wenn Du zum Beispiel wissen möchtest, ob dein Kind mit 8 Jahren schon Trompete lernen kann, wie viel man für Violine üben muss, ob Klavier schwieriger ist als Blockflöte, ob man mit Fagott überhaupt Einsatzmöglichkeiten bekommt... ruf uns einfach an! Gerne werden unsere Verwaltungen, die Fachlehrer und die Schulleitungen kompetente und individuelle Auskunft geben.

... und zum Schluss ein wichtiger Gedanke:

Vertragsfragen regeln das positive Miteinander und sind leider unumgänglich, aber sie sollten eigentlich nicht zu sehr im Vordergrund stehen.

Mit der Anmeldung zur Musikschule hast Du auf jeden Fall für Dich bzw. dein Kind und seine Entwicklung eine wichtige und sicher richtige Entscheidung getroffen. 

Die Musikschulen mit ihren Mitarbeitern und Lehrkräften freuen sich auf alle Interessierten, egal ob jung oder alt, und werden alle so gut wie möglich fördern.