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Corona

Regelungen für den Musikschulbetrieb ab Montag, 25.04.2022

(„Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuv))

gültig 02.04.2022 bis 29.04.2022

 

  • Empfehlung zum Tragen einer Maske auf dem Weg zum Unterricht und während des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte

 

  • Händedesinfektion beim Betreten der Musikschule

 

  • Abstände auf den Fluren und im Unterricht einhalten

 

  • Regelmäßige Testungen

 

  • Verpflichtung zur Isolation bzw. Quarantäne auf Basis der RKI-Empfehlungen

 

Ihre Musikschulen in Bad Arolsen, Bad Wildungen,

Frankenberg und Korbach

 

 

 

01.04.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

nach den jüngsten Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der von der Landesregierung beschlossenen neuen Coronavirus- Basisschutzverordnung, gültig ab Montag, dem 04.04.2022, wollen wir den Musikschulbetrieb sicher bis zu den Osterferien gestalten.

 

Daher gilt zunächst weiterhin die Maskenpflicht bis zum Unterrichtsraum im Gebäude und auch am Sitzplatz während des Unterrichtes.

Ausnahmen bestehen in der Tanzabteilung bei ausreichend Abstand und bei den Unterrichten mit Blasinstrumenten und Gesang.

 

Wir bitten um Beachtung, um einen möglichst reibungslosen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten.

 

Die nach den Osterferien geltenden Regeln werden wir an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgeben.

 

Ihre Musikschule

 

 

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

wir freuen uns sehr über ihre Interesse am Musikschulunterricht.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der hessischen Landesregierung (Coronaschutzverordnung Hessen) gelten in unseren Musikschulen folgende Regelungen:

  • Alle erwachsenen Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren, die sich nicht mehr in einer Schulausbildung befinden, müssen der jeweiligen Lehrkraft einmalig den Nachweis einer Impfung/ Genesung vorlegen.                                    

  • Ungeimpfte erwachsene Schüler müssen zu jeder Unterrichtsstunde einen tagesaktuellen Test aus einem zertifizierten Testzentrum vorlegen.

Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die zwar schon 6 Jahre alt sind, aber noch nicht zur Schule gehen, sind gesetzlich sowohl von der Test- als auch von der Maskenpflicht ausgenommen.

Diese Regelungen gelten auch für alle Eltern/ Großeltern, die ihre Kinder zu den Kursen des „Musikgarten“ o.ä. begleiten.

 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser Regelungen, die uns gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir hoffen, dass wir gemeinsam gesund durch die nächste Zeit kommen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Musikschule:

 

 

Vielen Dank!

Ihre Musikschulen Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg und Korbach